Grünordnungsplan (GOP) zum B-Plan Lindenauer Hafen I Leipzig
Grünordnungsplan (GOP) zum B-Plan Lindenauer Hafen I Leipzig
Das 17 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 359 Lindenauer Hafen – Zentraler Bereich befindet sich im Westen der Stadt Leipzig im Ortsteil Schönau.
Mit der Verbindung von Karl-Heine-Kanal und Lindenauer Hafen sowie der geplanten Anbindung an den Elster-Saale-Kanal wird dieser bisher weitestgehend brachliegende Stadtbereich zu einem wichtigen Knotenpunkt des touristischen Gewässerverbundes der Region Leipzig mit Entwicklungsoptionen als Wohn-, Naherholungs- und Dienstleistungsstandort. Der Bebauungsplan Nr. 359 soll hierfür Planungsrecht schaffen. Neben der Entwicklung von Baugebieten und von Verkehrsflächen steht die Schaffung von Grünflächen im Mittelpunkt. Die Entwicklung eines Parks an der Hangkante zu den östlich angrenzenden Stadtquartieren sowie die Gestaltung der Ufersituation am Lindenauer Hafen im Übergang zu den neuen Baugebieten (Uferpromenade) sind wichtige Bausteine der Freiraumentwicklung.
Im Grünordnungsplan wurden Festsetzungen zu deren planungsrechtlicher Sicherung und für ihre Gestaltung entwickelt. Weiterhin wurde die Eingriffsbewertung auf der Basis des Leipziger Bewertungsmodells vorgenommen und es wurden artenschutzrechtliche Belange betrachtet.
Leistung | GOP gemäß §24 HOAI, alle Leistungsphasen |
Größe | 17 ha |
Auftraggeber | LESG, Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH |
Bildnachweis | © bgmr |